Das deutsche Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat in letzter Instanz eine, wie es im Vorfeld bereits hieß, ‹richtungsweisende› Entscheidung getroffen. Letztendlich wurde entschieden, ob in Deutschland Fahrverbote generell rechtlich zulässig und damit die beiden bereits ergangenen Urteile für Stuttgart und Düsseldorf zur verpflichtenden Aufnahme von Fahrverboten in deren Luftreinhaltepläne bestätigt werden. Weitere ähnliche Verfahren laufen. Die Fahrverbote wurden als Maßnahme bestätigt, Kontrolle durch die Polizei sei möglich und obwohl ein gewisser Wertverlust für Dieselfahrzeuge zu erwarten sei, gehe man nicht von einem Zusammenbruch des Gebrauchtwagenmarktes aus, so in der Begründung.

 

Das heutige Urteil schafft aber entgegen manch insgeheimer Hoffnung sicher nicht wirkliche Klarheit. Es werden Grundlagen geschaffen für mögliche kommende rechtliche Schritte in einzelnen Kommunen oder gar deutschlandweit, nicht mehr aber auch nicht weniger.
Was daraus für Deutschland resultiert, hat auch Auswirkungen auf den Schweizer Markt. Die Entscheidung hinterlässt weiterhin verunsicherte Käufer, die gebraucht wie neu tendenziell eher zu Benzinern greifen, auch wenn Euro6 Diesel beispielsweise von Maßnahmen nicht betroffen sind. Ebenso verunsicherte Fuhrparkbetreiber, die für ihre Neuverträge jetzt ganz genau nachrechnen sollten, ob Diesel bei steigenden Leasingraten gesamtkostentechnisch durch geringere Betriebskosten immer noch kostengünstiger sind als Beniner oder alternativ angetrieben Fahrzeuge.

Weiterhin werden sich Besitzer von älteren Benzinern vermeintlich sicher wähnen, obwohl auch hier mehrere Millionen Fahrzeuge bundesweit unterhalb der Euro3 Norm unterwegs sind, und von einem Fahrverbot getroffen werden könnten. Erste Ankündigungen der Deutschen Umwelthilfe dazu sind ja bereits zu vernehmen gewesen.
Die Preise gebrauchter Diesel werden weiter nachgeben, weil zum einen existierende Volumina von Dieseln als Flotten-/Leasing-/Vermiet-Rückläufern nach ihrer Vertragsdauer vermarktet werden müssen und zum anderen eben auch verunsicherte Diesel-Besitzer versuchen werden, ihre älteren Fahrzeuge loszuwerden. Bei gleichzeitig abnehmender Kaufbereitschaft, wird ein Schuh ¯ oder besser ein Risiko draus.

Alternative Antriebe kommen mangels konzertierter Anstrengungen zwar in der Akzeptanz und mengenmäßig voran, zum Teil für manchen sogar überraschend plötzlich, leiden aber auf den Gesamtmarkt betrachtet noch unter mangelndem Vertrauen, dünner Infrastruktur und geringer finanzieller Attraktivität. Zudem kommt, dass das deutsche Urteil auch für die Schweiz Ausstrahlungseffekte besitzt. Die Meinung über den Diesel wird sich bestimmt dadurch nicht verbessern und die Berichterstattung wird sich auch nicht ins Positive verkehren. Demnach ein nachhaltiger Imageschaden, der sich auf die Nachfrage auswirken wird, auch wenn in der Schweiz Fahrverbote nicht im Zentrum der Dieseldiskussion stehen.

Was weiterhin fehlt sind klare politische Entscheidungen wie z.B. bundesweite Fahrverbote, verpflichtende (Hardware-)nachrüstung, Anpassung der Mineralöl- und KFZ-Steuer, massive Investitionen in Erwerb und Infrastruktur von alternativen Antrieben, oder eben eine klare Absage all dessen. Eine in Deutschland längst überfällige politische Entscheidung, die nun folgen muss.

Was bleibt sind schlecht abschätzbare Risiken in den Büchern von Händlern, Banken und Leasinggesellschaften. Klare politische Entscheidungen würden voraussichtlich zwar die Restwerte punktuell deutlicher nachgeben lassen, böten aber die Möglichkeit, alle Anstrengungen auf ein Ziel auszurichten und für alle Beteiligten mehr Planungssicherheit und für den Markt verlässlichere Prognosen.