Licence Trial Agreement

Diese Vereinbarung wird zwischen Eurotax Österreich GmbH, Dresdner Straße 91/C1/Top 9, 1200 Wien (“Eurotax”) und Kunde geschlossen. Es gelten die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Produkte inklusive jeglicher Kopie von Software.

PRODUKT:

Die Anwendungen und/oder Daten, die der Kunde nach Auswahl über die Eurotax Webseite zum Test erhält und die durch Eurotax gemäß dieser Vereinbarung geliefert werden, inklusive allen Daten, Updates, Dokumentation, Spezifikationen und Computer Software, zu welchem der Kunde Zugang hat und/oder der Nutzung von Produkten, in welcher Form diese auch durch Eurotax geliefert werden (ob in Form von Hard Copy oder elektronischen Medien oder über einen Remote Kommunikation Link wie Internet), (das Produkt).

TESTZEITRAUM:

der Zeitraum, der seitens Eurotax festgelegt wird (der “Testzeitraum”).

TESTGEBIET:

Österreich (das “Testgebiet”).

NUTZUNGS-BERECHTIGUNG:

Dem Kunden ist es gestattet das Produkt zu Testzwecken zu nutzen, um zu entscheiden, ob er das Produkt für einen längeren Zeitraum erwerben möchte. Die Nutzungsberechtigung des Produktes inklusive aller Daten, die mit dem Produkt geliefert werden, dürfen nur für interne Zwecke genutzt werden. Es ist ausgeschlossen, dass die Produkte sowie die Daten, welche mit den Produkten geliefert werden, geteilt werden oder einem Dritten zugänglich gemacht werden (die “Nutzungsberechtigung”).

SOFTWARE:

Die Computerprogramme und Anwendungen, welche gemäß dieser Vereinbarung geliefert werden in Objekt Code Form sowie die dazu gelieferte Dokumentation, mit denen die Software geliefert wird (die “Software”).

1. Lieferung von Produkten.

Unter der Bedingung der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung, räumt Eurotax dem Kunden die Nutzungsberechtigung während des Testzeitraumes ein. Der Kunde ist verantwortlich für die Beistellung der zur Nutzung der Produkte notwendigen Hardware, Systeme und Unterstützungsmaterial auf eigene Rechnung und eigenes Risiko.

2. keine Verpflichtung zum Vertragsschluss.

Diese Vereinbarung verpflichtet weder den Kunden noch Eurotax zum Abschluss eines Vertrages, der über diese Vereinbarung hinausgeht. Jede weitere Lizenzierung von Produkten oder Teilen von Produkten wird Bestandteil einer weiteren Vereinbarung.

3. Nutzungsrecht, Beschränkungen.

Eurotax räumt dem Kunden ein nichtübertragbares, einfaches, nicht ausschließliches, Nutzungsrecht innerhalb des vereinbarten Testzeitraums und innerhalb des vereinbarten Testgebietes ein. Der Nutzungszweck ist auf interne Testzwecke beschränkt. Eingeschlossen in das vorgenannte Nutzungsrecht ist das Recht einer Kopie der Software. Jede anderweitige Nutzung des Produktes berechtigt Eurotax zur außerordentlichen fristlosen Kündigung dieser Vereinbarung.   Der Kunde darf die Software nicht rückentwickeln, unterlizenzieren, vermieten, verleasen, veröffentlichen oder übertragen und darf Kopien der Software nicht nutzen, kopieren, modifizieren, verschmelzen oder transferieren, außer es ist ausdrücklich in dieser Vereinbarung vereinbart. Es werden keine weiteren Nutzungsrechte eingeräumt, außer diese sind ausdrücklich in dieser Vereinbarung vereinbart. Auf Verlangen von Eurotax, wird der Kunde die Produkte auf eigene Rechnung an Eurotax zurückgeben. Im Falle von Software wird der Kunden alle Kopien der Software löschen beziehungsweise vernichten mit einer unverzüglichen schriftlichen Bestätigung der Löschung bzw. Vernichtung an Eurotax): (i) Eurotax Aufforderung; (ii) mit dem Ablauf dieser Vereinbarung; (iii) sobald das Produkt nicht mehr in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung genutzt wird; oder (iv) wenn die begrenzte Nutzungsberechtigung anderweitig gekündigt bzw. beendet wurde.

4. Schutzrechte; Verlustrisiko.

Das Produkt und sämtliche gewerblichen Schutzrechte, inklusive sämtlicher IP-und Urheberrechte an dem Produkt stehen ausschließlich Eurotax zu.  Keine Regelung in dieser Vereinbarung führt zur Übertragung von gewerblichen Schutzrechten, IP-Rechten oder sonstigen nicht ausdrücklich genannten Rechten. Solange das Produkt im Besitz des Kunden ist, wird der Kunde nichts unternehmen was im Widerspruch zu den Regelungen dieser Ziffer 5 steht. Der Kunde trägt das Risiko des Verlustes oder Schadens des Produktes bis zur Rückgabe an Eurotax oder zur Zerstörung des Produktes gem. Ziffer 5 dieser Vereinbarung. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für den Schutz der Daten unabhängig davon, ob diese sein Eigentum sind oder Eigentum einer dritten Partei sind.

5. Vertraulichkeit.

Jegliche mündliche oder schriftliche Information, welche an den Kunden von Eurotax gegeben wird, um die Software/ das Produkt vereinbarungsgemäß zu nutzen, bleibt Eigentum von Eurotax und der Kunde wird diese Information streng vertraulich behandeln und Dritten gegenüber nicht offenbaren. Dies gilt auch für die Software und für sämtliche sonstigen Daten, die in dem Produkt beinhaltet sind bzw. über das Produkt geliefert wird. Diese Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche Informationen die allgemein bekannt sind durch Handlungen, die nicht durch den Kunden ausgelöst wurden.  Der Kunde wird nur solchen Mitarbeitern Zugang zur Software und vertraulichen Informationen geben, welche diese Informationen benötigen und welche sich ebenfalls zur Vertraulichkeit im Umfang dieser Vereinbarung verpflichtet haben. Der Kunde haftet gegenüber Eurotax für jede Vertragsverletzung.

6. Gewährleistung, Rechtsmittel, Haftungsbegrenzung.

Eurotax gewährleistet, dass sämtliche IP-Rechte an den Produkten der Eurotax zustehen oder von ihr lizenziert wurden. Im Falle eines Mangels des Produktes während des Testzeitraumes, wird Eurotax alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, den Mangel zu beheben. Der Kunde akzeptiert, dass das Produkte zugänglich gemacht wird auf Basis „wie es ist“ und nur für Zwecke, welche in dieser Vereinbarung vereinbart wurden.  Eurotax erteilt keine Garantien oder Gewährleistungen in Bezug auf Produkte und Services außerhalb dieser Vereinbarung. Eurotax gewährleistet nicht, dass das Produkt ohne Unterbrechung oder fehlerfrei läuft. Soweit gesetzlich zulässig, schließt Eurotax jegliche Gewährleistung oder Garantien aus, egal in welcher Form diese erteilt werden könnten. Die Rechtsmittel, welche ausdrücklich in dieser Vereinbarung vereinbart wurden sind abschließend und schließen alle weitergehenden Rechtsmittel aus. Der Kunde verzichtet auf sämtliche Ansprüche gegen Eurotax für Verlust oder Schäden, die dem Kunden entstehen können bezüglich des Besitzes und der Nutzung des Produktes, außer etwaige Rechtsmittel sind ausdrücklich in dieser Ziffer vereinbart. Eurotax haftet in keinem Fall für indirekte und/oder Folgeschäden. Dies schließt den Ausschluss der Haftung für Gewinnverlust, Verlust oder Zerstörung von Daten sowie unberechtigten Zugriff auf Systeme des Kunden ein.  Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Betrug oder Personenschäden. Rechte an Fahrzeugbildern gehören dem Urheber. Eurotax bietet kein Recht an, diese Bilder zu nutzen; Eurotax bietet lediglich eine Link vom Produkt zu den Bildern an. Diese Links dürfen nur in Zusammenhang mit der Nutzung der Produkte und nur online genutzt werden. Die Nutzung in elektronischen Mailings oder gedruckten Material ist untersagt.  Der Urheber/Anbieter der Bilder kann dieselben jederzeit zurückziehen. In diesem Fall endet die Nutzung des Links, wenn dies der Urheber verlangt.

7. Kündigung.

Soweit als Testzeitraum länger als dreißig (30) Tage vereinbart wurden, kann jede Partei den Vertrag ordentlich mit einer Frist von zehn (10) Tagen kündigen. Die Kündigung hat in schriftlicher Form zu erfolgen.

8. Datenschutz.

Jede Partei erfüllt sämtliche anwendbaren Anforderungen des Datenschutzrechts. Diese Ziffer 9 gilt zusätzlich zu den datenschutzrechtlichen Pflichten der Parteien und diese Ziffer beseitigt, ersetzt sowie befreit nicht von diesen Pflichten. Die Parteien stellen fest, dass für die Zwecke des Datenschutzrechts der Kunde der Verantwortliche und Eurotax der Auftragsverarbeiter ist (wobei Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter die Bedeutung haben, wie sie im Datenschutzrecht definiert sind). Der Kunde stellt sicher, dass er über alle notwendigen und geeigneten Einwilligungen sowie Hinweise für die rechtmässige Übermittlung der personenbezogenen Daten (wie im Datenschutzrecht definiert) an Eurotax für die Dauer und den Zweck dieses Vertrags verfügt, auch für den Fall der Eingabe von personenbezogenen Daten (einschließlich aber nicht beschränkt auf Kundendaten, das Fahrzeugkennzeichen (VIN) oder die Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN)) in die Eurotax Produkte durch den Kunden, um die Eurotax Produkt- Daten abzufragen bzw. im Rahmen der anderweitigen Nutzung der Eurotax Produkte. Der Kunde übermittelt keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (wie im Datenschutzrecht definiert) an Eurotax . Der Kunde stellt Eurotax von sämtlichen Ansprüchen, die im Zusammenhang mit der Verletzung dieser Verpflichtungen stehen, frei. Eurotax verarbeitet die VRM oder VIN ausschließlich zur Fahrzeugidentifizierung und zur Aufzeichnung dieses Vorgangs für Abrechnungs- und Prüfzwecke sowie zur Meldung an die Autohersteller, soweit deren Systeme verwendet werden. Daneben kann der Kunde die Angaben seiner eigenen Kunden bzw. mit ihm verbundener Personen im Eurotax Produkt für seine eigenen administrativen Zwecke hinterlegen. Im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, die in Verbindung mit der Erfüllung der vertraglichen Pflichten von Eurotax verarbeitet werden, wird Eurotax: (i) die personenbezogenen Daten zur Erbringung der im Vertrag vereinbarten Leistungen und sonst nur auf dokumentierte Weisung des Kunden verarbeiten, sofern er nicht durch das Recht, dem Eurotax unterliegt, verpflichtet ist, die Daten für andere Zwecke zu verarbeiten. In diesem Fall informiert Eurotax den Kunden, soweit es nicht untersagt ist, vorab; (ii) sicherstellen, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten gegen die zufällige oder unrechtmäßige Zerstörung, den zufälligen Verlust, die unberechtigte Änderung, die unberechtigte Weitergabe oder den unberechtigten Zugang getroffen werden und dadurch ein Schutzniveau gewährleisten, das den von der Verarbeitung ausgehenden Risiken unter Berücksichtigung des Standes der Technik und der bei der Durchführung entstehenden Kosten angemessen ist; (iii) Eurotax stellt auf Anfrage an dataprotection@autovistagroup.com  eine detaillierte Beschreibung der Maßnahmen zur Verfügung; (iv) gewährleisten, dass die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen; (v) die personenbezogen Daten nur außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermitteln, wenn der Kunde diesem vorher schriftlich zugestimmt hat und die nachfolgenden Bedingungen vorliegen: (i) der Kunde oder Eurotax stellen geeignete Garantien für die Übermittlung; (ii) der Betroffene hat durchsetzbare Rechte und effektiven Rechtsschutz; (iii) Eurotax kommt seinen Verpflichtungen aus dem Datenschutzrecht durch das Anbieten eines angemessenen Schutzniveaus für die übermittelten personenbezogenen Daten nach; und (iv) Eurotax kommt angemessen Weisungen, die der Kunde im Hinblick auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Voraus mitgeteilt hat, nach; (vi) den Kunden jeweils auf dessen Kosten bei der Beantwortung eines Antrags vom Betroffenen und bei der Einhaltung der sich aus dem Datenschutzrecht ergebenen Pflichten bezüglich Sicherheit, Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, Datenschutz-Folgenabschätzungen und Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden oder Regulierungsorganen unterstützen; (vii) im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, nachdem ihr die Verletzung bekannt wurde, diese dem Kunden melden; (viii) nach Beendigung des Vertrags aufgrund einer schriftlichen Weisung des Kunden alle personenbezogenen Daten löschen oder zurückgeben, sofern nicht nach dem anwendbaren Recht eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht; (ix) alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in dieser Ziffer 9 niedergelegten Pflichten dokumentieren und Überprüfungen, die vom Kunden oder einem anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden; ermöglichen; und (x) den Kunden umfänglich von etwaigen Ansprüchen, die durch die Verletzung dieser Pflichten entstehen, freistellen. Der Kunde genehmigt die Inanspruchnahme von weiteren Auftragsverarbeitern durch Eurotax, wobei diese weiteren Auftragsverarbeiter entweder Anbieter von VRM und VIN Daten sind oder Eurotax bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in den von Eurotax im Rahmen dieses Vertrags genutzten Systemen unterstützen. Eurotax vereinbart bzw. wird mit den weiteren Auftragsverarbeitern entweder Regelungen auf Basis der Standardvertragsbedingungen der weiteren Auftragsverarbeiter oder die in dieser Ziffer enthaltenen Pflichten schriftlich vereinbaren. Eurotax bleibt für sämtliche Handlungen und Unterlassungen durch weitere von Eurotax eingesetzte Auftragsverarbeiter gegenüber dem Kunden voll haftbar. Jede Partei kann diese Ziffer 8 jederzeit mit einer Frist von mindestens 30 Tagen durch Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter – soweit anwendbar – oder durch ähnliche Klauseln, die Teil eines anwendbaren Zertifizierungsprogramms sind, ändern (wobei die Änderungen Inkraft treten, sobald sie dem Vertrag beigefügt und diese Ziffer dadurch ersetzt wird).

9. Verschiedenes.

Diese Vereinbarung und alle Rechte, welche auf ihrer Grundlage eingeräumt werden, dürfen nicht ohne die schriftliche Zustimmung von Eurotax durch den Kunden an einen Dritten übertragen werden. Die Bestimmungen zur Geheimhaltung gem. Ziffer 6 dieser Vereinbarung gelten auch nach Vertragsbeendigung hinaus für unbegrenzte Zeit weiter. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Vereinbarung und dessen Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken. Keine Handlung oder Unterlassung einer Handlung führt zum Verzicht auf Rechte einer Vertragspartei aufgrund dieser Vereinbarung oder aufgrund eines Gesetzes. Diese Vereinbarung ersetzt alle früheren mündlichen Vereinbarungen und ist die letztgültige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand.  Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung (einschließlich dieses Schriftformerfordernisses) sind nur schriftlich wirksam, in Form einer schriftlichen und von beiden Parteien unterschriebenen Vereinbarung. Auf diese Vereinbarung ist das Recht der Republik Österreich anwendbar. Als Gerichtsstand wird das für Handelssachen zuständige Gericht in Wien vereinbart.

Zuletzt aktualisiert: v0321-01